AGB
Allgemeine Bedingungen Baumpatenschaft
Art. 1 Gegenstand
Diese Bestimmungen regeln ergänzend zum Vertrag die Baumpatenschaften auf dem Hüpfenboden.
Art. 2 Beteiligte
Baumpaten und Baumpatinnen können sowohl natürliche als auch juristische Personen sein. Ansprechpartner ist Thomas Brechbühl, Hüpfenboden 423, 3555 Trubschachen, Mobile. 079 785 34 56 (nachfolgend Hüpfenboden).
Art. 3 Baumart, Standort und Pflege
Hüpfenboden entscheidet über die Baumart sowie den Standort der Bäume. Wünsche werden soweit möglich berücksichtigt. Pflege und Unterhalt erfolgen durch Hüpfenboden.
Art. 4 Preise und Dauer
Die Patenschaft an einem bestehenden oder an einem neuen Baum kann erwerben, wer sich zu einer Zahlung gemäss Patenbaumvertrag verpflichtet. Leistungen, Vertragsdauer und Vertragserneuerung werden im Patenbaumvertrag geregelt.
Art. 5 Urkunde
Patinnen und Paten erhalten von Hüpfenboden eine Urkunde über die erworbene Patenschaft. In der Urkunde figurieren Art und Standort des Baumes, Datum, Name der Patin/des Paten sowie eine allfällige Widmung. Am Patenbaum kann auf Wunsch und gegen Aufpreis eine mit maximal 30 Zeichen beschriftete Platte (8 x 15 cm) angebracht werden.
Art. 6 Ersatzpflanzung
Erweist sich die Fällung eines Baumes als notwendig, erfolgt in der Regel an gleicher Stelle eine Ersatzpflanzung. Hüpfenboden informiert die Betroffenen unter der zuletzt bekanntgegebenen Adresse. Ohne Gegenbericht innert 3 Wochen wird davon ausgegangen, dass die Patenschaft auch für den ersatzweise gepflanzten Baum übernommen bzw. weitergeführt wird.
Art. 7 Öffentlich-rechtliche Beschränkungen
Allfällige öffentlich-rechtliche Auflagen ermächtigen Hüpfenboden zur Anpassung/Ergänzung der vereinbarten Bestimmungen.
September 2018